Autoabstellplatz

Autofahrer möchten zusammen mit der Wohnung auch einen Abstellplatz mieten. Dies kann sehr wichtig sein an verkehrsreichen Wohnlagen mit wenigen öffentlichen Parkplätzen. Mit einem Autoabstellplatz kann eine Einzelgarage, ein Tiefgaragenplatz oder ein Parkplatz gemeint sein.
Garagen
Eine Garage für 1 Auto wird auch als Einzelgarage bezeichnet. Eine Einzelgarage bietet zusätzlich den Vorteil, Pneus und Werkzeuge darin zu verstauen.

Abstellplatz

In der Tiefgarage stehen Fahrzeuge von Mietern eines Mehrfamilienhauses oder einer Überbauung. In der Tiefgarage werden die Autos auf den offenen Parkfeldern abgestellt. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen Sie keine Pneus und anderen Gegenständen in der Tiefgarage deponieren.

Parkplätze
Der Parkplatz im Freien stellt die günstigste Variante dar. Vor einem Mehrfamilienhaus sind jeweils einige Parkplätze für die Mieter vorhanden. Einzig im Winter wird der Nachteil eines offenen Parkplatzes offensichtlich. Das Auto muss viele Male vor dem Wegfahren von Schnee und Eis freigeräumt werden.
Nachbarschaft
Steht auf dem Areal der Mietliegenschaft kein Abstellplatz mehr frei, so besteht vielleicht die Möglichkeit im Nachbarhaus einen Platz zu mieten. Fragen Sie in der Nachbarschaft nach der Verwaltung des Hauses und rufen direkt an. Oft stehen Plätze in einer Tiefgarage oder im Freien noch leer.
Sternengarage
Dieser Ausdruck aus der Umgangssprache bedeutet ein Nachtparkplatz unter dem Sternenhimmel. Gemeint sind damit die Anwohner, die ihre Fahrzeuge abends auf den öffentlichen Parkfeldern abstellen. Für diese Parkplätze, meistens in der blauen Zone, werden von der Stadtverwaltung feste Gebühren für jeden Monat verlangt. Berechtigt zum Parkieren sind nur Anwohner an diesen Strassen. Bei der Verwaltung werden die Parkkarten ausgegeben. Die Gebühren sind in den Städten sehr unterschiedlich und betragen 40 - 100 Franken.