Vor dem Einzug in die neue Wohnung, muss eine Abnahme erfolgen. Bei der Wohnungsabnahme geht es in erster Linie um das Festhalten bestehender Mängel. Diese können Ihnen später beim Auszug nicht angelastet werden. Bei einer Immobilienverwaltung wird diese Abnahme mit einem Protokoll dokumentiert.
Private Vermieter in ländlichen Gegenden erstellen oft kein Wohnungsprotokoll. Es gibt eine kurze Besichtigung und die Schlüssel werden übergeben. In einem solchen Fall sollten Sie selber ein Protokoll erstellen. Senden Sie dem Vermieter die Mängelliste per Einschreiben zu.
Zudem haben Sie das Recht, später festgestellte Mängel dem Verwalter nachträglich zu melden. Allerdings muss die Meldung spätestens 14 Tage nach der Wohnungsübernahme beim Verwalter eintreffen.
Worauf sollten Sie bei der Abnahme der Wohnung achten?
Grundsätzlich nimmt der Verwalter oder sein Stellvertreter mit Ihnen und dem Vormieter zusammen die Wohnung ab. Möglich ist auch eine Wohnungsübergabe zwischen Ihnen und dem Verwalter. Im Normalfall schreibt der Verwalter das Protokoll. Er listet die bereits bekannten Mängel auf. Sie dürfen jederzeit die von Ihnen erkannten Beschädigungen fürs Protokoll angeben.
Wichtig sind zum Beispiel tiefe Kratzer im Laminatboden, beschädigte Tapeten, defekte Lichtschalter, Farbschäden an Wänden und Decken, ein Schaden am Email-Belag in der Badewanne, Sprung im Lavabo, verkalkter Badmischer, gesprungene Plättli, gerissene Bodenplatten, Kratzer Glaskeramik Kochzone, rostiger Korb Geschirrspüler, fehlendes Backofenblech Herd, beschädigte Türe Oberschrank etc.
Falls Sie vom Vormieter Einrichtungen oder Installationen übernehmen, so sind Sie verpflichtet, bei einem späteren Auszug aus der Wohnung die Einrichtungen oder Installationen zu entfernen. Für allfällige Schäden beim Entfernen oder verdeckte Mängel haften Sie vollumfänglich.
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