Die Nebenkosten werden einmal im Jahr abgerechnet, sofern in Ihrem Mietvertrag die Nebenkosten als Akonto-Zahlungen aufgeführt sind. Akonto bedeutet eine im Voraus geleistete Anzahlung oder Teilzahlung. Ausgerechnet werden mit der Abrechnung die definitiven Kosten pro Mietobjekt während der letzten 12 Monate. Falls Sie schon früher ausgezogen sind, so werden Ihnen in der Abrechnung nur die Kosten bis zum Ende des Mietverhältnisses belastet.
Die gesamten Kosten werden mittels einem Verteilschlüssel auf die einzelnen Objekte aufgeteilt. Der Verteilschlüssel bezieht sich auf die Fläche in m² oder in Kubikmeter m³, sowie auf die Verwendung der Räume. Also eine Wohnung wird nicht gleich belastet wie ein Gewerbe.
Die Nebenkostenabrechnung besteht aus drei verschiedenen Bereichen. Die Ablesung der verbrauchsabhängigen Daten für Ihre Wohnung durch ein Dienstleistungsunternehmen. Die Zusammenstellung aller Nebenkosten durch die Verwaltung. Die Ausrechnung der Kosten für Ihre Mieträume.
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