Überprüfen Sie Ihre Wohnung bereits einige Wochen vor der Rückgabe auf Mängel und Beschädigungen. Listen Sie alles auf und prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung für die Kosten der Reparaturen in Ihrer Wohnung aufkommt. Melden Sie einen Schaden bei der Versicherung / Verwaltung an.
Für welche Mängel sind Sie überhaupt haftbar und wie muss der Zustand sein?
Der Aufwand für die Rückgabe der Wohnung hängt stark von der Grösse ab. Je mehr Zimmer, je mehr Arbeit mit der Zustandsprüfung. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit den Vorbereitungen der Wohnungsrückgabe.
Auf einwandfreien Zustand prüfen
Auf Vollständigkeit kontrollieren
Entfernen
Entkalken
Besonderes
Fehlen Ihnen Artikel von dieser Liste, so sollten Sie diese sofort bestellen. Allenfalls mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen. Dies gilt ebenfalls bei Beschädigungen, die durch einen Handwerker repariert werden müssen.
Normale Abnützung
Als normale Abnützung wird zum Beispiel der Lichtschatten hinter Bildern und Möbel bezeichnet. Also unvermeidliche Abnützungen bei einer sorgfältigen Wohnungspflege.
Übermässige Abnützung
Bei übermässiger Abnützung und zur Weiterverrechnung gelten die Richtlinien der paritätischen Lebensdauertabelle des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes und des Schweizerischen Mieterverbandes. Diese Tabelle ist auch Grundlage bei Gerichtsfällen.
Wohnungsrückgabe
Vereinbaren Sie mit dem Verwalter die Wohnungsabgabe etwa 2 Wochen im Voraus. Im Normalfall muss die Wohnung am Abgabetag bis spätestens um 12.00 Uhr in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Klären Sie mit dem Verwalter, wer die Strom-, Wasser- und Gasablesung auf den Umzugstermin bestellt.
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