Was kommt bei einer Kündigung auf Sie zu? Planen Sie den Wohnungswechsel im Voraus und prüfen Sie die Kündigungsfristen und Kündigungstermine im bestehenden Mietvertrag. Erst danach sollten Sie einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung unterzeichnen. Unter Umständen müssen Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung suchen. Neben dem ganzen Aufwand eines Wohnungswechsels, stehen auf der anderen Seite auch noch die Kosten.
Haben Sie eine andere Wohnung gefunden und steht nun der ganze Wohnungswechsel mit Kündigung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages an? Ein paar Tipps zur Wohnung Kündigung.
Beim Umziehen bilden die Adressänderungen einen wichtigen Bestandteil. Sie sind verpflichtet bei den Behörden und Ämtern Ihre Adresse innert einer bestimmten Frist zu melden. Daneben stehen Adressänderungen beim Arbeitgeber, Freunden, Bekannten und Nachbarn an.
Am Ende der Mietzeit erfolgt die Wohnungsrückgabe. Die Wohnung muss in einwandfreiem und sauberem Zustand abgegeben werden.
Mit einem Wohnungswechsel ändert sich vielleicht auch der Wohnort und damit die Kosten für Steuern und Krankenkasse. Unter Umständen machen sich diese Ausgaben in Ihrem Budget bemerkbar. Damit Sie von Anfang an die neuen Kosten kennen, sollten Sie sich über den Steuerfuss und die Prämien informieren.
Eine ausserterminliche Kündigung mit vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bedingt einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter.
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Kündigung
Eine Kündigung für eine Wohnung sollten Sie immer per Einschreiben senden. Das Schreiben muss von allen Miet-Parteien unterzeichnet werden. Speziell bei Wohngemeinschaften oder Paaren mit eingetragener Partnerschaft muss das Kündigungsschreiben von allen Mietern unterzeichnet werden, um als rechtsgültige Kündigung anerkannt zu werden.
Unbedingt darauf achten, dass der Brief am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Verwalter / Vermieter eintrifft. Sicher sind Sie gut beraten, das Kündigungsschreiben möglichst frühzeitig zu senden, um allfälligen Diskussionen über das rechtzeitige Eintreffen zu entgehen.
Ordentliche Kündigung
Für die ordentliche Kündigung immer zuerst im Mietvertrag die Abschnitte über die Kündigung nachlesen. Da sind auch die Kündigungsfristen und -termine festgehalten. In den meisten Fällen handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis ohne feste Mindestdauer und der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist auf einen bestimmten Termin gekündigt werden. Sind im Mietvertrag keine Kündigungstermine und -fristen aufgeführt, so gelten die ortsüblichen Termine.
Ausserordentliche Kündigung
Eine ausserordentliche Kündigung kann jederzeit erfolgen. Die Kündigung gilt auf jeden Fall auf den nächsten Kündigungstermin. Wenn Sie schon vorher ausziehen möchten, so können Sie dem Verwalter / Vermieter einen oder mehrere Nachmieter präsentieren. Ein Nachmieter muss zahlungsfähig und zumutbar sein. Sobald ein Nachmieter den Vertrag unterschreibt, sind Sie von weiteren Mietzahlungen entbunden.
Kündigungsfristen
Es gilt eine Mindestfrist für Wohnungen von 3 Monaten. Im Vertrag kann auch eine längere Frist vereinbart werden. Stehen keine Fristen im Mietvertrag, so gelten die ortsüblichen Kündigungsfristen.
Kündigungstermine
Diese sind je nach Region verschieden. In bestimmten Regionen sind Kündigungstermine vom 31. März, 30. Juni und 30. September üblich. In anderen gelten Termine auf Ende jedes Kalendermonats ausser dem 31. Dezember. Der genaue Kündigungstermin sollte im Vertrag stehen. Sind keine Kündigungstermine vermerkt, so gelten die ortsüblichen Termine.
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